
Wir geben dir hier jetzt einen Überblick zu den Neuerungen ab Oktober 2025: Was Banken, Praxen, Vermieter und Windows-Nutzer wissen sollten. Erfahre, welche gesetzlichen Änderungen, IT-Neuerungen und Pflichten ab Oktober 2025 gelten – von Banken bis zu Arztpraxen und Vermietern.



💰 Finanzen: Echtzeitüberweisung und Namensprüfung werden Pflicht
Ab Oktober 2025 wird das Senden von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) für alle Banken in der EU zur Pflicht – und zwar kostenfrei. Das bedeutet, Geldbeträge müssen innerhalb weniger Sekunden auf dem Empfängerkonto ankommen. Das gilt unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit.
Zudem wird die Sicherheit bei Überweisungen erhöht: Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei Online-Überweisungen auch den Empfängernamen abzugleichen. Stimmen IBAN und Name nicht überein, erhalten Kunden sofort eine Warnung.
💻 Technologie und Sicherheit: Windows 10 und Elektronische Patientenakte
- Ende des Windows 10 Supports: Am 14. Oktober 2025 beendet Microsoft den regulären Support für Windows 10. Danach gibt es keine Sicherheits-Updates mehr, wodurch das Risiko für Cyberangriffe stark steigt. Obwohl eine kostenpflichtige Verlängerung (bis Oktober 2026) möglich ist, solltest du auf ein neueres Betriebssystem umgestellen.
- ePA wird Pflicht für Praxen: Bis Oktober 2025 müssen Ärzte und Psychotherapeuten die Elektronische Patientenakte (ePA) vollständig in ihre Praxissysteme integriert haben. Praxen, die dies nicht umsetzen, drohen Sanktionen.
🌍 Reisen und Grenzen: Start des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES)
Am 12. Oktober 2025 startet das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES). Dieses erfasst für Drittstaatsangehörige Reiseinformationen und biometrische Daten.- Das ist nötig, um Kurzaufenthalte besser zu überwachen und die Kontrolle von Ein- und Ausreisedaten zu verbessern. Langfristig soll dies das Abstempeln von Reisepässen ersetzen.
🏡 Haus und Garten: Heizen und Heckenschnitt
- Beginn der Heizperiode: Ab dem 1. Oktober beginnt die Heizpflicht für Vermieter. Sie müssen bis zum 30. April sicherstellen, dass Mieter ihre Wohnräume heizen können. Das gilt auch, wenn es nicht explizit im Mietvertrag steht.
- Heckenschnitt wieder erlaubt: Nach Ende der Brutzeit (März bis September) darfst du laut Bundes-Naturschutz-Gesetz Bäume, Hecken und Sträucher schneiden und “auf den Stock setzen”. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ist es nämlich nicht strafbar.
⏰ Zeitumstellung
Am 26. Oktober 2025 beginnt die Winterzeit. Du musst die Uhren in der Nacht um eine Stunde zurückgestellen (von 3 Uhr auf 2 Uhr). Das beschert uns eine Stunde mehr Schlaf. Es wurde schon häufig über das Ende der Zeitumstellung abgestimmt, aber wann diese Neuerung in Kraft tritt, ist noch nicht abzusehen.